Diese Europanorm ist Pflicht für jeden Inverkehrbringer von Fassadenwerbung, welche mit Aluminium oder Stahl-Konstruktionen etc. gefertigt sind.
Auftraggeber sollten dieses sehr ernst nehmen.
Das „Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für
die Vermarktung von Bauprodukten“ regelt dieses klar und zeigt die Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung auf.